Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) IBA Industriebedarf Aigner GmbH.

Anwendungsbereich/Geltung der AGB

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen unserem Unternehmen und Kunden. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
  3. Änderungen in unseren AGB geben wir unseren Vertragspartner bekannt, sollte binnen 14 Tagen kein Widerspruch erfolgen, gelten diese als angenommen.

 

Vertragsabschluss, Preise

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
  3. Die Verrechnung erfolgt in Euro. Alle von uns genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
  4. Die von uns hergestellten Werkzeuge bleiben in unserem Eigentum, auch wenn dem Kunde diese anteilsmäßig verrechnet werden.
  5. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
  6. Bei allen Produktionen haben wir das Recht zu Mehr- oder Minderlieferungen von +/-10 %, diese werden zum vereinbarten Preis verrechnet.
  7. Wir sind berechtigt, die angenommenen Aufträge selbst durchzuführen bzw. an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben.

 

Lieferungen, Transport

  1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
  2. Sendungen an den Kunden sind nicht transportversichert.
  3. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Für Verzögerungen, die nicht in unserem Einflussbereich – zB höhere Gewalt – liegen, wird nicht gehaftet, es entsteht dem Kunden daraus kein Schadenersatzanspruch.
  4. Beschädigungen beim Transport sind bei der Übernahme zu protokollieren und unverzüglich zu melden. Spätere nicht protokollierte Beschädigungen werden nicht anerkannt.

 

Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind binnen 30 Tage netto ohne Abzug zu leisten sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 10% über den üblichen Bankzinsen zu begehren.
  3. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, sind wir zur Fertigung und Lieferung der bestellten Waren bis zur vollständigen Bezahlung nicht verpflichtet.
  4. Bei Bekanntwerden einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Kunden können wir einseitig spezielle Zahlungsbedingungen festlegen oder ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Haftungs- und Gewährleistungansprüchen gegenüber uns zurückzuhalten bzw. mit Forderungen gegenüber uns aufzurechnen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschaltenen Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. (7) Wir lizensieren alle Überverpackungen und das Trägermaterial des Produktes, welche im Inland geliefert werden, über das ARA-System mit der Lizenznummer 4994. Diese Kosten werden an den Kunden weiterverrechnet.

 

Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Konkurseröffnung bzw. Zwangsvollstreckung der gelieferten Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen.
  2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

Gewährleistung, Mängelrügen, Schadenersatz

  1. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Lieferdatum.
  2. Der Kunde ist zur Überprüfung der Lieferung verpflichtet. Die Ware gilt als angenommen, sofern nicht binnen 14 Tagen eine schriftliche Mängelrüge erfolgt, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Die Mängelrüge ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistung.
  3. Geringfügige branchenübliche und materialabhängige Abweichungen in Größe oder Farbe oder sonstiger Ausführung stellen keinen Mangel dar.
  4. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
  5. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
  6. Jedoch sind Schadenersatzansprüche mit dem Warenwert der Lieferung begrenzt.

 

Vertragsrücktritt

  1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Falle ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das für A-5162 Obertrum sachlich zuständige Gericht.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

Schlussbestimmung

  1. Unsere AGB liegen auf unserer Homepage www.iba-aigner.com.
  2. Mit dem Beginn einer Geschäftsbeziehung sind diese vom Kunden als angenommen zu betrachten.
  3. Sollten einzelne Punkte einer Gesetzgebung widersprechen, sind nur diese ungültig.
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